SATZUNG



§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein trägt den Namen „Freibadinitiative Hiddesen e. V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Sitz des Vereins ist Detmold.


§ 2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Verbesserung des Freibades Hiddesen und der damit verbundenen Infrastruktur. Er fördert die Jugendarbeit und den Schwimmsport. Ferner soll die Verbundenheit der Einwohner Hiddesens untereinander gefördert werden.

(2) Der Verein kann Veranstaltungen im und im Zusammenhang mit dem Freibad durchführen, kann Verwaltungsaufgaben übernehmen, die das Bad betreffen und kann Unterhaltungsarbeiten im Freibad durchführen. Er trifft ferner alle ihm zur Erreichung der Vereinszwecke geeignet erscheinenden Maßnahmen.


§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereins können jede natürliche Person, die Vereine, Gruppen und Organisationen des Ortsteiles Hiddesen und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.

(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet:
a. durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, die mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist,
b. durch Ausschluss aus dem Verein, falls das Mitglied in erheblichem Umfang gegen Vereinsinteressen verstoßen hat,
c. durch den Tod des Mitglieds.
§ 5 Organe

Organe des Vereins sind
a. der geschäftsführende Vorstand,
b. der erweiterte Vorstand,
c. die Mitgliederversammlung.


§ 6 Der Vorstand

(1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, einem/einer Stellvertreter(in), dem/der Schriftführer(in), dem/der Pressewart(in) und dem/der Kassenwart(in). Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vertreten.

(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf von der Mitgliederversammlung gewählten Beisitzern/Beisitzerinnen.

(3) Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der erweiterte Vorstand ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.


§7 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr von dem/der ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom geschäftsführenden Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Kalenderjahr,
b. Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen Entlastung,
c. Wahl des geschäftsführenden Vorstands und der Beisitzer(innen),
d. Wahl der zwei Kassenprüfer,
e. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
f. Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung,
g. Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den erweiterten Vorstand,
h. Beschlüsse über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

(3) Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen mit der Mehrheit der zur Versammlung erschienenen Stimmberechtigten mit Ausnahme von Satzungsänderungen und Änderungen des Vereinszwecks. Diese erfordern eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Stimmberechtigten.
(4) Der geschäftsführende Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert, oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.


§ 8 Mitgliedsbeiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. November eines Jahres im voraus fällig. Das Mitglied erteilt dem Verein eine Einzugsermächtigung hierüber. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.

(2) Die Beitragsgruppen sind:
a. Erwachsene Einzelmitglieder,
b. Kinder, Jugendliche, Schüler, Studenten,
c. Vereine, Gruppen, Organisationen, juristische Personen.

(3) Aus wichtigem Grund kann der geschäftsführende Vorstand den Beitrag erlassen.


§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr (beginnt mit dem 1. November eines Jahres)
entspricht dem Kalenderjahr. (geänd. JHV vom 18.11.2002)


§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Detmold, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung gemeinnütziger Vorhaben im Ortsteil Hiddesen zu verwenden hat.


Festgestellt am 7. Juni 1994